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21.6.21

Neues KiTa-Gesetz ab Juli 2021

Liebe Eltern,


das "Gute-Kita-Gesetz", das ab dem 01.07.2021 umgesetzt wird, ist leider alles andere als gut vorbereitet und wird uns vermutlich einen ziemlich holprigen Start bescheren.

Zumindest für das erste halbe Jahr werden wir mit Übergangslösungen arbeiten müssen.

Bisher hatten wir 75 Regelplätze und zusätzlich 5 befristete Aufbauplätze.

Ab dem 01.07.2021 sind 75 Regelplätze geplant. Durch die erweiterten Öffnungszeiten und andere Parameter erhöht sich jedoch der Personalschlüssel.

Die Mehrkosten, die entstehen, sind nicht unerheblich und werden keinesfalls von den freien Trägern übernommen. Wer bestellt, bezahlt!

Der Schwarze Peter wird leider vom Land aufgrund fehlender Regelungen auf die Kommunen weitergegeben. Es ist erst im Laufe des 2. Halbjahres mit einer für alle Beteiligten gültigen Vereinbarung zu rechnen. Bis dahin muss eine Interimslösung greifen. Das wäre in unserem Fall eine Zusage der Kommune, dass die entstehenden Mehrkosten getragen werden.

Der Gemeinderat hat diesen Punkt nächste Woche auf seiner Tagesordnung.

Wir gehen davon aus, dass diese (bis zum 31.12.21 befristete) Regelung kommen wird und wir dann eine Übergangsbetriebserlaubnis für Kinderzahl, Öffnungszeiten und Betreuungsform beantragen und erhalten werden.

Nach Auskunft von Herr Frey aus dem Prot. Verwaltungsamt, der die kirchlichen Kindergärten betreut, sind dies im Moment sehr schwierige und aufwendige Verhandlungen, die nicht überall zu einem befriedigenden und positiven Ergebnis führen werden.

Da wir mit Start des neuen Gesetzes auf jeden Fall 5 Plätze weniger haben, ist vereinbart, dass 5 Kinder, die zwar aufgenommen sind, aber wegen Corona die Einrichtung z.Z. nicht besuchen, für die letzten 4 Wochen des Kindergartenjahres abgemeldet werden.

Wir würden gerne den Betrieb bis zu den Sommerferien wie bisher weiterlaufen lassen. Das ist jedoch nicht möglich, da die neue Betriebserlaubnis 7 Stunden bzw. 9 Stunden Öffnungszeiten vorsieht. Das bedeutet, dass wir für die 7-Stunden-Kinder (7:00 -14:00 Uhr), ab dem 01.07.21 auf die Lösung mit einer zweiter Brotbox zurückgreifen werden müssen. Bitte lesen Sie dazu auch hier weiter.

Der Küchenumbau, der durch das neue Kita-Gesetz notwendig geworden ist, kann nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, da die Handwerksfirmen massiv mit Engpässen bei der Lieferung von Arbeitsmaterialien zu kämpfen haben.

Ihr Pfarrer Martin Lenz

1.5.21

Neue Elternschreiben des Landesjugendamtes

 Liebe Eltern, 

wir haben vom Landesjugendamt folgende Elternschreiben erhalten: 

RS LJA 42/2021 Umsetzung der Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes vom 22.04.2021

RS LJA 43/2021 Anspruch berufstätiger Eltern und sonstiger Sorgeberechtigter auf Notbetreuung bei Arbeit im Homeoffice

13.4.21

„Verstärkte Maßnahmen für sicheren Kita-Betrieb“

Liebe Eltern, 

wir haben vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ein neues Elternanschreiben erhalten. Dies können Sie hier lesen: Rundschreiben des LJA 40/2021

Wir bitten Sie um Beachtung.

9.11.20

Begehung durch das Landesjugendamt

Am Mittwoch, den 11. November, gleich morgens um 8 Uhr, wird es eine Begehung unserer Kita geben. Anlass ist die im Zuge des KiTa-Zukunftsgesetzes erforderliche neue Betriebserlaubnis.
Die Betriebserlaubnis regelt die Öffnungszeiten, die Anzahl der Kinder, die betreut werden dürfen, die Anzahl der Ganztagsplätze und den Personalschlüssel.

Nach der Besichtigung werden die einzelnen Punkte im Gespräch verhandelt.

Teilnehmen werden Pfarrer Lenz als Trägervertreter, Stefanie Löckel als Fachberaterin des Diakonischen
Werkes, Steffen Frey als Sachbearbeiter des Verwaltungsamtes, Vertreterinnen des Kreisjugendamtes,
Vertreterinnen des Landesjugendamtes, Anja Heißler und Ulrike Schönerstedt.


Wir werden uns im Turnraum treffen. Auch für diese Gruppe gelten die aktuellen Corona-Regeln. Die Nutzung des Flurs ist immer nur für eine Person gestattet.

6.11.20

Elternrundschreiben zur Kindertagesbetreuung des Landesamtes für Soziales

 Liebe Eltern, 

das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat nun auch ein Elternrundschreiben zur Kindertagesbetreuung vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens veröffentlicht, das wir gerne an Sie weitergeben.


Zur Erinnerung hier die Situation in unserem Kindergarten, wie zuletzt im Elternbrief beschrieben:

"Corona wird uns weiterhin begleiten, das haben wir nun alle verstanden. Für uns in der Kindertagesstätte gilt es nun, sich so zu verhalten, dass im Falle einer Erkrankung möglichst wenige Menschen in Quarantäne geschickt werden müssten.

Theoretisch versteht das jeder – doch wie sieht das in der Alltagsumsetzung der KiTa aus?

Für uns hier gilt zum einen, die Kinder und ihre Familie so zu betreuen, dass ein möglichst großer Schutz erreicht werden kann, zugleich das Personal arbeitsschutzrechtlich keinem unzumutbaren Risiko ausgesetzt wird. Beide Punkte sind Vorgaben, auf die wir keinen Einfluss haben.

Praktisch sieht das so aus:

Wir haben in unserem Kindergarten drei Einheiten der Betreuung.

• die Basisgruppen Gelb und Blau,

• die Maxiguppe,

• die Schulanfängergruppe.

Innerhalb der Einrichtung gibt es keine Vermischung der Kinder und des zugeordneten Personals. Draußen im Freien dürfen die Kinder jedoch miteinander spielen. Die Zuständigkeit des Erziehungspersonals im Garten bleibt jedoch getrennt.

Jede Gruppe hat ihren eigenen Früh- und Nachmittagsdienst. Spontanes Aushelfen oder Unterstützen der KollegInnen untereinander ist daher nicht möglich. Da wir eine Öffnungszeit von 45 Stunden haben, die Arbeitszeit der Vollzeitkräfte jedoch nur 39 Stunden und die der Teilzeitkräfte noch weniger beträgt, können wir nur mit Aushilfskräften die gesamte Öffnungszeit abdecken. Pausenreglungen und die damit verbundene Arbeitsniederlegung müssen ebenso eingehalten werden wie der Hygieneschutz. Bisher ist es uns auch gelungen, beides unter einen Hut zu bekommen und keine Betreuungszeiten zu kürzen. Schwierig wird es, wenn Personal erkrankt und keine zusätzlichen Vertretungskräfte freie Kapazitäten haben.

Wer darf in die Einrichtung und zu welchen Bedingungen?

Kindergartenkinder, Erziehungspersonal, Vertretungskräfte, Wirtschaftspersonal, Trägervertreter, einbestellte Personen zum Gespräch, Bezugspersonen von Neuaufnahmen und Handwerker. Das war es dann auch schon.

Wer das Haus betritt, trägt einen Mundschutz und wäscht sich als erstes die Hände. ErzieherInnen tragen außerhalb Ihrer eigenen Gruppen einen Mundschutz. Zu allen erwachsenen Personen ist der Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten.

Waschraum zu Zeiten von Corona

Es dürfen im Waschraum der Kinder höchstens zwei erwachsenen Personen anwesend sein. Maxis und Schulanfänger haben die Fensterseite zur Benutzung. Gelb und Blau die andere Seite.

Aktivitäten

Vorrangig bieten wir alle Angebote entweder im Freien an oder bei geöffneten Türen und Fenstern. Auch hier werden die Hygienemaßnahmen zum Schutz des Personals, der Eltern und der Kinder eingehalten.

Grundsätzliches

Im Moment gibt es keine Kindertagesstätte, die in der Umsetzung der Richtlinien mit einer anderen Einrichtung vergleichbar ist. Die vorgegebenen gesetzlichen Verordnungen sind in RLP zwar für alle gleich. Die Umsetzung hängt jedoch von variablen Faktoren ab. Diese sind z. B. räumliche Gegebenheiten, Personalschlüssel (Ganztagskräfte, Teilzeitkräfte), Öffnungszeiten usw.

Alle Maßnahmen brauchen für die Umsetzung etwas Zeit, dann kann es passieren, dass man schon wieder etwas verändern muss.

Wir bleiben flexibel und geben unser Bestes. Das Wichtigste ist: Die uns anvertrauten Kinder stehen bei uns immer im Mittelpunkt. Andere Dinge treten im Moment etwas in den Hintergrund, da alle KollegInnen und die Vertretungskräfte fast immer am Kind arbeiten. Schwer umsetzbar sind der intensive Austausch mit den Eltern, der pädagogische Alltag, die Festgestaltung und die Präsentationen. Umso schöner, dass Sie, liebe Eltern, dafür Verständnis und Vertrauen zu uns haben."

4.11.20

Rundschreiben 70-2020 des Landesamtes für Soziales

 Liebe Eltern, 

hier geht es zum aktuellen Rundschreiben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. Darin erhalten wir und Sie Informationen zur Kindertagesbetreuung nach aktuellem Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin.

Die Botschaft an uns alle ist das Bestreben, weiterhin verlässliche Kindertagesbetreuung zu sichern.

Wir bitten Sie um Beachtung und Unterstützung. Vielen Dank!

28.6.20

Rundschreiben des Landesamtes für Soziales vom 25. Juni

Liebe Eltern,

wir haben dieses Rundschreiben vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zur aktuellen Lage hinsichtlich der Rückkehr zum Regelbetrieb erhalten.

26.5.20

Rundschreiben zur schrittweisen Kita-Öffnung

Liebe Eltern,

von unserem Träger haben wir Informationen zur Kita-Öffnung erhalten, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen:


Aktuell prüft ein Hygieneinspektor vom Gesundheitsamt die Lage bei uns vor Ort. Danach werden wir erfahren, wie viele Kinder wir betreuen dürfen.

Viele Grüße
Ulrike Schönerstedt

4.5.20

Elternbrief der Bildungsministerin

Liebe Eltern,

dieses Schreiben der rheinland-pfälzischen Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig erreichte uns über das Wochenende. Wir werden es nicht per Mail versenden, sondern bitten Sie auf diesem Wege um Beachtung.

Viele Grüße aus dem Kindergarten!

9.3.20

Wegweiser (11): Transparenz der Anwesenheit


Mit dem neuen Kita-Zukunftsgesetz werden neue Erwartungen an uns herangetragen. Das Verhältnis der arbeitenden pädagogischen Fachkräfte zu der Anzahl der zu betreuenden Kindern muss den Vorgaben entsprechen. Sobald zu viele Kinder für die arbeitenden Fachkräfte da sind, muss überlegt werden, wie vorgegangen wird. Sobald eine Kollegin erkrankt, auf Fortbildung oder in Urlaub ist, wird dies an unser Verwaltungsamt weitergegeben und an das Jugendamt weitergeleitet.

Vertretungskräfte werden eingesetzt, Stunden der Öffnungszeiten könnten reduziert werden oder im schlimmsten Fall, z. B. bei Krankheit, wird die Einrichtung geschlossen.

Um das zu verhindern, wird ab sofort die Anwesenheit des Personals im Windfang gekennzeichnet. Hängt das grüne Schild „abwesend“, so fehlt jemand.
Kennzeichnet das orange Schildchen mit der Aufschrift „Betreuungsengpass und Uhrzeit“ die Gruppe, ist Vorsicht geboten. Der nächste Schritt wäre dann die Stundenreduzierung der Betreuung im Haus und der letzte Schritt die vorübergehende Schließung.
Hier bitten wir Sie, uns als Eltern zu unterstützen. Manchen Eltern fällt es leicht, Kinder nur begrenzt zu bringen, andere sind auf die Kita angewiesen. Beachten Sie die Kennzeichnung und unterstützen Sie uns, indem Sie Kinder früher abholen. So können wir eventuell das Schlimmste, nämlich die Schließung, verhindern.

Gekennzeichnet wird auch, wenn die Köchin erkrankt ist. Hier suchen wir noch nach Lösungen, da nach der neuen Gesetzesgrundlage nicht einfach eine Kraft des pädagogischen Personals abgezogen werden kann.

Durch die Kennzeichnung erbitten wir für alle Stellen etwas Verständnis, wenn mal etwas nicht so läuft, wie Sie es von uns gewohnt sind.

29.11.19

"KiTa-Zukunftsgesetz – was nun?"

Aus der Schulanfängergruppe.
Liebe Eltern,

das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche der Pfalz hat im Nachgang zur Fachtagung "KiTA-Zukunftsgesetz - was nun?" eine Pressemitteilung veröffentlicht, die wir Ihnen gerne zur Kenntnis weiterleiten. (Sie finden das Dokument als PDF, wenn Sie hier klicken.)

Viele Fragen, große Unsicherheit: Diakonisches Werk Pfalz unterstützt Kindertagesstätten bei der Umsetzung des KiTa-Zukunftsgesetzes

Speyer (dwp). Ungeachtet zahlreicher und vielfältiger Proteste im Vorfeld hat der Landtag Rheinland-Pfalz in seiner Plenarsitzung am 21. August 2019 das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kita-Zukunftsgesetz) verabschiedet. Wie groß das Interesse und der Klärungsbedarf der Kindertagesstätten nach der Verabschiedung des Kita-Zukunftsgesetzes ist, zeigte die hohe Anzahl der Teilnehmer*innen bei der Fachveranstaltung „KiTa-Zukunftsgesetz - was nun?“, die das Referat Kindertagesstätten des Diakonischen Werkes Pfalz am Mittwoch, 13. November veranstaltete.
„Es ist Zeit, den Blick in die Zukunft zu richten. Dazu soll der heutige Fachtag beitragen“, begrüßte Sabine Jung, Leiterin der Abteilung Diakonisches Profil und Pflege im Diakonischen Werk Pfalz, die Teilnehmer*innen. „Die Zukunft macht auf jeden Fall neugierig, auch wenn aktuelle Entwicklungen verunsichern. Das gilt auch für das KiTa-Zukunftsgesetz. Die Zeit der Diskussionen über das Gesetz ist vorbei, es ist verabschiedet. Jetzt gilt es, unter den gegebenen Rahmenbedingungen des KiTa-Zukunftsgesetzes, die Qualität in unseren Kitas weiter auszubauen, Bildung – und das heißt für uns als kirchlichen Träger auch religiöse und interreligiöse Bildung – weiter zu fördern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Blick zu nehmen, uns für gleichwertige Lebensverhältnisse und für die Teilhabe aller Kinder am gesellschaftlichen Leben einzusetzen.

Keine betriebsbedingten Kündigungen
Oberkirchenrat Manfred Sutter brachte die Perspektive der Evangelischen Kirche der Pfalz in die Veranstaltung ein. „Es ist uns ein großes Anliegen, dass unsere Gemeinden weiterhin Träger von Kindertagesstätten sein können“, so Sutter. Allerdings habe das Kita-Zukunftsgesetz die Hoffnung auf eine deutliche finanzielle Entlastung der freien Träger durch eine umfassende Regelung der Trägeranteile für alle Kostenarten nicht erfüllt. „Da uns das Gesetz nun auf den Abschluss einer Rahmenvereinbarung verweist, müssen wir in den Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit den Kommunen vor Ort die erforderliche deutliche Reduzierung unserer Kosten erreichen“, machte der Oberkirchenrat deutlich. „In keinem Fall wird es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen,“ sagte abschließend Oberkirchenrat Sutter.
Im Anschluss wurden die Verantwortlichkeiten im KiTa-System in den Blick genommen. Xenia Roth, stellvertretende Leiterin der Abteilung Frühe Bildung, brachte die Sichtweise des Bildungsministeriums ein. Grundlage des neuen KiTaG ist nach wie vor das SGB VIII und das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis. An diesem Punkt habe kein Systemwechsel stattgefunden. Vielmehr sei auch mit dem neuen KiTaG der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig für die Erfüllung des Rechtsanspruchs. Er trägt damit die Verantwortung für die Bedarfsplanung und für die Ausfinanzierung des erforderlichen Angebots. Der KiTa-Träger erfüllt als Partner der öffentlichen Jugendhilfe den Bedarf und ist zuständig für die Einleitung eines  Betriebserlaubnisverfahrens. „Das Land begrüßt Trägervielfalt und dankt Ihnen für Ihr Engagement,“ so Roth. Einzelheiten zur Ausführung des KiTaG werden noch in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Aufgabe des Landes ist es, die erforderlichen Rahmenbedingungen zu gestalten
Ein Systemwechsel in der Praxis braucht ein gutes Veränderungsmanagement. Hierzu gab Ingo Klein, Gewerkschaftssekretär der GEW Rheinland-Pfalz, Anregungen in seinem Vortrag. Die Phasen der Veränderung vollziehen sich in folgenden Schritten: Schock/Überraschung – Verneinung – Rationale Einsicht – Emotionale Akzeptanz – Ausprobieren – Erkenntnis/Integration (nach Richard K. Streich). Ingo Klein ermutigte dazu, „Aufgaben und Ressourcen zu klären und die eigenen Möglichkeiten hinsichtlich des künftigen pädagogischen Konzepts auszuloten“.
„Das Team der KiTa-Fachberatung ist inhaltlich und methodisch gut darauf vorbereitet, die evangelischen Kitas im Bereich der Landeskirche bei der Implementierung des neuen KiTaG zu unterstützen. Hierbei haben wir Ressourceneinsatz und Qualitätssicherung im Blick“, versicherte Gloria Marinello, Leiterin des Referats Kindertagesstätten im Diakonischen Werk Pfalz.
Mit einem Reisesegen rundete Vikar Johannes Rossell die Fachveranstaltung ab.

Hintergrund:
Das Diakonische Werk der Pfalz – Referat Kindertagesstätten, begleitet die evangelischen Kindertagesstätten im Rahmen der Fachberatung bei der Umsetzung des KiTa-Zukunftsgesetzes. Ziel ist es dabei, die qualitätsvolle evangelische Kindertagesstätten-Arbeit auch unter den neuen Rahmenbedingungen zu sichern.