Liebe Eltern,
das "Gute-Kita-Gesetz", das ab dem 01.07.2021 umgesetzt wird, ist leider alles andere als gut vorbereitet und wird uns vermutlich einen ziemlich holprigen Start bescheren.
Zumindest für das erste halbe Jahr werden wir mit Übergangslösungen arbeiten müssen.
Bisher hatten wir 75 Regelplätze und zusätzlich 5 befristete Aufbauplätze.
Ab dem 01.07.2021 sind 75 Regelplätze geplant. Durch die erweiterten Öffnungszeiten und andere Parameter erhöht sich jedoch der Personalschlüssel.
Die Mehrkosten, die entstehen, sind nicht unerheblich und werden keinesfalls von den freien Trägern übernommen. Wer bestellt, bezahlt!
Der Schwarze Peter wird leider vom Land aufgrund fehlender Regelungen auf die Kommunen weitergegeben. Es ist erst im Laufe des 2. Halbjahres mit einer für alle Beteiligten gültigen Vereinbarung zu rechnen. Bis dahin muss eine Interimslösung greifen. Das wäre in unserem Fall eine Zusage der Kommune, dass die entstehenden Mehrkosten getragen werden.
Der Gemeinderat hat diesen Punkt nächste Woche auf seiner Tagesordnung.
Wir gehen davon aus, dass diese (bis zum 31.12.21 befristete) Regelung kommen wird und wir dann eine Übergangsbetriebserlaubnis für Kinderzahl, Öffnungszeiten und Betreuungsform beantragen und erhalten werden.
Nach Auskunft von Herr Frey aus dem Prot. Verwaltungsamt, der die kirchlichen Kindergärten betreut, sind dies im Moment sehr schwierige und aufwendige Verhandlungen, die nicht überall zu einem befriedigenden und positiven Ergebnis führen werden.
Da wir mit Start des neuen Gesetzes auf jeden Fall 5 Plätze weniger haben, ist vereinbart, dass 5 Kinder, die zwar aufgenommen sind, aber wegen Corona die Einrichtung z.Z. nicht besuchen, für die letzten 4 Wochen des Kindergartenjahres abgemeldet werden.
Wir würden gerne den Betrieb bis zu den
Sommerferien wie bisher weiterlaufen lassen. Das ist jedoch nicht möglich, da
die neue Betriebserlaubnis 7 Stunden bzw. 9 Stunden Öffnungszeiten vorsieht.
Das bedeutet, dass wir für die 7-Stunden-Kinder (7:00 -14:00 Uhr), ab dem
01.07.21 auf die Lösung mit einer zweiter Brotbox zurückgreifen werden müssen. Bitte lesen Sie dazu auch hier weiter.
Der Küchenumbau, der durch das neue Kita-Gesetz notwendig geworden ist, kann nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, da die Handwerksfirmen massiv mit Engpässen bei der Lieferung von Arbeitsmaterialien zu kämpfen haben.
Ihr Pfarrer Martin Lenz






