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22.5.26

Allergien und Unverträglichkeiten in der Kindertagesbetreuung

In der Kindertagesbetreuung stehen Mitarbeitende einer Kita und Kindertagespflegepersonen vor der Aufgabe, Kinder mit einer bestehenden Allergie oder Unverträglichkeit zu betreuen.

Die Betreuung von Kindern mit Unverträglichkeiten stellt alle Beteiligten vor eine Herausforderung, die es gilt, anzunehmen, damit die Kinder integriert und nicht ausgeschlossen werden. Durch eine gute Vorbereitung und Kommunikation ist dies möglich. Voraussetzung für eine gute Betreuung ist eine eindeutige Diagnose der Unverträglichkeit. Diese sollte in Zusammenarbeit mit der Kinderärztin/ dem Kinderarzt und einer Ernährungsfachkraft gestellt werden. Die Ärztin/ der Arzt führt entsprechende Untersuchungen durch, und die Ernährungsfachkraft bespricht mit den Eltern die Ernährungsumstellung. Je konkreter die Empfehlungen sind, desto einfacher sind sie für die Eltern und die Mitarbeitenden im Betreuungsalltag umzusetzen. Die Therapieempfehlungen müssen schriftlich festgehalten werden. Manche Allergien wie die Kuhmilch-Eiweiß-Allergie und die Hühnerei-Eiweiß-Allergie können sich im Kindesalter verwachsen, sodass eine Therapie nicht immer lebenslang notwendig ist.

Ein Attest, eine fachmedizinische Diagnose, schafft Sicherheit. Alle Therapieempfehlungen müssen schriftlich festgehalten werden und der Kita bzw. Kindertagespflegeperson am besten ab dem Aufnahmegespräch bzw. zeitnah nach Diagnosestellung vorliegen. Dies gilt sowohl für die Ernährungsempfehlungen, wie auch für die Medikamentengabe. Diese Formulare müssen jährlich aktualisiert werden und geben allen Beteiligten die Sicherheit, richtig zu handeln.

Die Verteilung von Zuständigkeiten, wer für was verantwortlich ist, bringt zusätzlich Struktur in das Handeln. Zum Beispiel ist es Aufgabe der Eltern, die Kita oder Kindertagespflegestelle über die Unverträglichkeit und die entsprechenden Empfehlungen zu informieren, das Notfall-Set mit den passenden Handlungsanweisungen vorzulegen und darauf zu achten, dass die Medikamente aktuell und nicht abgelaufen sind. Das Betreuungspersonal hingegen ist dafür verantwortlich, die Empfehlungen umzusetzen, alle Mitarbeitenden zu informieren und das Notfall-Set und die Informationen zum Handeln für die Erste-Hilfe-Maßnahme für alle Beteiligten bereitzustellen. Diese Zuständigkeiten sollten schriftlich festgelegt werden und geben eine zusätzliche Sicherheit.

Symptome Beschwerden einer Lebensmittelallergie

Allergische Reaktionen auf Nahrungsmittel sind nicht auf bestimmte Organe begrenzt. Sie können kurz nach dem Verzehr bis hin zu 72 Stunden später auftreten. Es gibt nur wenige Untersuchungen zum zeitlichen Zusammenhang.
Lassen Sie uns die Beschwerden nach Organsystemen sortieren:

  • Reaktionen an der Haut und den Schleimhäuten: Quaddeln (Nesselsucht), Ekzeme, Neurodermitisschub, Rötung, Juckreiz, Kribbeln, Schwellungen (Angioödeme).
  • Reaktionen an den oberen und unteren Atemwegen: Niesattacken, Fließschnupfen, Husten, Atemnot, pfeifende Atmung, Heiserkeit.
  • Beschwerden im Magen-Darm-Trakt: Erbrechen, Übelkeit, Blähungen, Durchfall.
  • Beschwerden am Herz-Kreislauf-System: Herzrasen, erhöhter Puls, Schwindel, Benommenheit, Bewusstseinseintrübung, Bewusstlosigkeit, Kreislaufbeschwerden, Ohnmacht.

 Herausgeber

Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V.
Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Niedersachsen

https://www.kitavernetzungsstelle-niedersachsen.de/unvertraeglichkeiten-der-kindertagesbetreuung



Eine Allergie - Unverträglichkeitsliste wird ab sofort zu jedem Speiseplan als "Link" beigefügt.

19.2.25

Wichtige Information zum Speiseplan März 2025

 !! Hinweis !!

Unsere Küche bleibt an folgenden Tagen geschlossen:

04./05./06./07. März

Bitte geben Sie Ihrem Kind das Frühstück und das Mittagessen jeweils in einer Brot-Box mit.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis...

Ihr Kita Team
Ulrike Schönerstedt

Speiseplan März 2025

 

Hier gibt es den 
Speiseplan für März 2025

21.6.21

Wegweiser (14): Organisation von 1. Juli an/Neues KiTa-Gesetz

Im Zuge des neuen KiTa-Gesetzes müssen wir von 1. Juli 2021 an einige Abläufe neu organisieren:

1.      Neuregelungen

Es ist soweit. Das neue Kita-Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft. Dann verlängert sich für die Ganztagskinder die Betreuungszeit um eine Viertelstunde.

GZ (Ganztag; 9 Stunden) sind dann die Kinder, die von 7 bis 16.30 (16.15) Uhr einen Betreuungsvertrag haben.
DZ (Durchgehend; 7 Stunden) von 7 bis 14 Uhr. 

Alle Kinder, so sieht es das Gesetz vor, sollen ein Mittagessen erhalten. Für jedes Essen wird ein Elternbeitrag in Höhe von 3 Euro erhoben.

TZ (Teilzeitbetreuung) von 7 bis 12.30 Uhr und 14.15 bis 16.15 Uhr gibt es nicht mehr. Alle Kinder mit diesem Betreuungsvertrag erhalten einen neuen Vertrag.

 

Abholzeiten

Die Zeiten für die Abholung der Kinder sind am Vormittag für GZ und DZ gleich: 12 bis 12.30 Uhr.

Für Kinder aus Gelb und Blau, die nach dem Essen vor dem Ausruhen abgeholt werden, steht bis 12.30 Uhr eine Fachkraft zur Verfügung.

GZ Kinder können am Nachmittag zwischen 14 und 16.30 Uhr abgeholt werden.

 

Essenszeiten

11.30 Uhr Blaue Gruppe

11.45 Uhr Gelbe Gruppe

Kinder aus den Basisgruppen Gelb und Blau können mit oder ohne Essen um 12.30 Uhr abgeholt werden

12.15 Uhr Schulanfänger

Kinder, die mitessen, können frühestens um 14 Uhr abgeholt werden

12.30 Uhr Maxis

Kinder, die mitessen, können frühestens um 14 Uhr abgeholt werden.

Da die Blauen Kinder zum Schlafen in den Turnraum verlegt werden, müssen wir uns leise verhalten. Daraus ergeben sich die genannten Abholzeiten.

Bis für so viele Kinder gekocht werden kann, speisen alle GZ Kinder wie gehabt zusammen im Gelben Gruppenraum. Die DZ Kinder aus Blau und Gelb werden mit einer zweiten mitgebrachten Brotbox in der Blauen Gruppe zu Mittag essen.

Mittelfristig werden die Blauen DZ und GZ Kinder dann zusammen im Gruppenraum Blau essen, die Gelben Kinder im Gruppenraum Gelb.

Die DZ Maxis essen im Nebenraum von Blau und Gelb, die Schulanfänger im Allesraum der Schulanfängergruppe.

 

Ruhezeit

Gelb wird wie gewohnt im Gelben Raum schlafen, vorerst gemeinsam mit den Blauen GZ Kindern.

Blau wird im Turnraum schlafen und ausruhen.

Maxis haben ihre Ruhezeit im Gruppenraum.

Schulanfänger ruhen im Gruppenraum.

 

Mittagessen An- und Abmeldung, Beitrag und Abbuchungen

Monatlich wird ein Essensbeitrag von 60 Euro abgebucht.

Alle drei bis vier Monate werden Essensbeiträge entschuldigter Kinder zurückerstattet.

Der erste Krankheitstag eines Kindes muss immer bezahlt werden. Kinder, die nicht vom Essen abgemeldet wurden, müssen jedes Essen bezahlen.

Entschuldigen können Sie Ihr Kind immer bis 12 Uhr des Vortages – telefonisch, auf dem Anrufbeantworter, per E-Mail oder schriftlich.