22.5.26

Allergien und Unverträglichkeiten in der Kindertagesbetreuung

In der Kindertagesbetreuung stehen Mitarbeitende einer Kita und Kindertagespflegepersonen vor der Aufgabe, Kinder mit einer bestehenden Allergie oder Unverträglichkeit zu betreuen.

Die Betreuung von Kindern mit Unverträglichkeiten stellt alle Beteiligten vor eine Herausforderung, die es gilt, anzunehmen, damit die Kinder integriert und nicht ausgeschlossen werden. Durch eine gute Vorbereitung und Kommunikation ist dies möglich. Voraussetzung für eine gute Betreuung ist eine eindeutige Diagnose der Unverträglichkeit. Diese sollte in Zusammenarbeit mit der Kinderärztin/ dem Kinderarzt und einer Ernährungsfachkraft gestellt werden. Die Ärztin/ der Arzt führt entsprechende Untersuchungen durch, und die Ernährungsfachkraft bespricht mit den Eltern die Ernährungsumstellung. Je konkreter die Empfehlungen sind, desto einfacher sind sie für die Eltern und die Mitarbeitenden im Betreuungsalltag umzusetzen. Die Therapieempfehlungen müssen schriftlich festgehalten werden. Manche Allergien wie die Kuhmilch-Eiweiß-Allergie und die Hühnerei-Eiweiß-Allergie können sich im Kindesalter verwachsen, sodass eine Therapie nicht immer lebenslang notwendig ist.

Ein Attest, eine fachmedizinische Diagnose, schafft Sicherheit. Alle Therapieempfehlungen müssen schriftlich festgehalten werden und der Kita bzw. Kindertagespflegeperson am besten ab dem Aufnahmegespräch bzw. zeitnah nach Diagnosestellung vorliegen. Dies gilt sowohl für die Ernährungsempfehlungen, wie auch für die Medikamentengabe. Diese Formulare müssen jährlich aktualisiert werden und geben allen Beteiligten die Sicherheit, richtig zu handeln.

Die Verteilung von Zuständigkeiten, wer für was verantwortlich ist, bringt zusätzlich Struktur in das Handeln. Zum Beispiel ist es Aufgabe der Eltern, die Kita oder Kindertagespflegestelle über die Unverträglichkeit und die entsprechenden Empfehlungen zu informieren, das Notfall-Set mit den passenden Handlungsanweisungen vorzulegen und darauf zu achten, dass die Medikamente aktuell und nicht abgelaufen sind. Das Betreuungspersonal hingegen ist dafür verantwortlich, die Empfehlungen umzusetzen, alle Mitarbeitenden zu informieren und das Notfall-Set und die Informationen zum Handeln für die Erste-Hilfe-Maßnahme für alle Beteiligten bereitzustellen. Diese Zuständigkeiten sollten schriftlich festgelegt werden und geben eine zusätzliche Sicherheit.

Symptome Beschwerden einer Lebensmittelallergie

Allergische Reaktionen auf Nahrungsmittel sind nicht auf bestimmte Organe begrenzt. Sie können kurz nach dem Verzehr bis hin zu 72 Stunden später auftreten. Es gibt nur wenige Untersuchungen zum zeitlichen Zusammenhang.
Lassen Sie uns die Beschwerden nach Organsystemen sortieren:

  • Reaktionen an der Haut und den Schleimhäuten: Quaddeln (Nesselsucht), Ekzeme, Neurodermitisschub, Rötung, Juckreiz, Kribbeln, Schwellungen (Angioödeme).
  • Reaktionen an den oberen und unteren Atemwegen: Niesattacken, Fließschnupfen, Husten, Atemnot, pfeifende Atmung, Heiserkeit.
  • Beschwerden im Magen-Darm-Trakt: Erbrechen, Übelkeit, Blähungen, Durchfall.
  • Beschwerden am Herz-Kreislauf-System: Herzrasen, erhöhter Puls, Schwindel, Benommenheit, Bewusstseinseintrübung, Bewusstlosigkeit, Kreislaufbeschwerden, Ohnmacht.

 Herausgeber

Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V.
Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Niedersachsen

https://www.kitavernetzungsstelle-niedersachsen.de/unvertraeglichkeiten-der-kindertagesbetreuung



Eine Allergie - Unverträglichkeitsliste wird ab sofort zu jedem Speiseplan als "Link" beigefügt.